Die vorhandenen rechtsseitigen Hochwasserschutzanlagen zwischen km 62,8 bis 64,0 in Form von Deichanlagen genügen nicht den notwendigen Anforderungen für einen ausreichenden Schutz der angrenzenden Ortschaften. Nach DIN 19712 ist für die Deichklasse I für einen ausreichenden Hochwasserschutz ein Freibord von 1,0 m festgehalten. Dies wird im Planungsabschnitt nicht erfüllt.
Ziel der Planung ist es die Fehlhöhen des 1,2 km langen Deichabschnittes mit einer Spundwandlösung in der wasserseitigen Böschungsschulter auszugleichen. Dadurch ist eine Neuanpassung des Quergefälles des Deichkronenkontrollweges in Richtung Landseite notwendig. So wird verhindert, dass sich das anfallende Regenwasser nicht im Bereich der Spundwand zu stauen beginnt. Um die Passierbarkeit des Deiches für Amphibien und andere Lebewesen in diesem Gebiet weiterhin zu gewährleisten, sind an acht Stellen entlang des Deiches Amphibienübergänge zu planen (in Gewässernähe ca. 10 m und im weiteren Planungsgebiet ca. 5 m breit auf Höhe der Spundwandoberkante, im Bereich des landseitigen Gewässers 15 m).
Der Deich wird bei km 63+520 und km 64+020 von landwirtschaftlichen Wegen gekreuzt. Diese sind im Bereich des Deichkronenkontrollweges auf das Niveau der Spundwandoberkante anzuheben. Die Rampen der Deichauffahrten sind jeweils anzupassen. Als Abdeckung der Spundwände ist ein Stahlspundwandholm vorgesehen.