Suche verwenden

Kleine Restlochkette Kleinleipisch, Abschlussbetriebsplan

AuftraggeberLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
OrtBrandenburg
Art der LösungBergbausanierung
ProjektartenSicherung
Kompetenzen

Bedingt durch die Beendigung der Braunkohlenförderung in der Region und dem damit verbundenen Grundwasserwiederanstieg stellen sich im Vorhabensgebiet „Restlochkette Kleinleipisch“ oberflächennahe Grundwasserstände ein, welche die Standsicherheit der vorhandenen Böschungen erheblich beeinträchtigen.

Im Rahmen der naturschutzfachlichen Begleitung der Sanierung in den Sanierungsbereichen Lausitz und Ostsachsen wurde die IPRO von der LMBV mbH (Projektträger) mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Endsicherung der gekippten Böschung und einem Landschaftspflegerischen Begleitplan für die geotechnischen Maßnahmenbereiche im Gebiet der „Kleinen Restlochkette“ beauftragt. Dazu erfolgten im Vorfeld umfangreiche Abstimmungen zwischen IPRO, GICON, der LMBV und den Vertretern des NABU, sowie den Vertretern der Naturschutz- und Forstbehörden zur Gestaltung der Böschungen. Abgestimmt wurde eine Böschungsplanung, die sowohl den geotechnischen als auch den naturschutzfachlichen und forstlichen Anforderungen entspricht.

Da das Vorhaben einen Eingriff im Sinne der Eingriffsregelung (§ 10 BbgNatSchG) darstellt, ist eine Fachplanung zur Beurteilung des Eingriffs, der Ausgleichsmaßnahmen und des Endzustandes gem. § 12 BbgNatSchG erforderlich. Auf die Aspekte FFH- und SPA-Verträglichkeit sowie artenschutzrechtliche Fragen wird in jeweils eigenständigen Kapiteln eingegangen.

Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden die aus dem Vorhaben zu erwartenden Eingriffe in Natur- und Landschaft ermittelt, in Abstimmung mit den Vertretern der Naturschutz- und Forstbehörden Kompensationsmaßnahmen abgeleitet sowie Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen abschließend bilanziert.

Die Kompensation der verbleibenden Eingriffe erfolgt unmittelbar im vom Eingriff betroffenen Raum und wird während der Bauphase durch eine naturschutzfachlich abgestimmte Böschungsgestaltung sowie direkt nach Fertigstellung des Bauvorhabens durch die Etablierung entsprechender Initiale zur Entwicklung adäquater Lebensraumtypen umgesetzt. Dabei werden besonders naturschutzfachlich hochwertige Biotope flächenmäßig in vollem Umfang kompensiert. In der Kernzone (Totalreservat) des NSG „Grünhaus“ unterliegen alle Biotope dem Prozessschutz und werden der natürlichen Entwicklung überlassen. Die aus dem Vorhaben zu erwartenden Eingriffe sind vollständig kompensierbar.

Ähnliche Referenzen

Zur Kontaktseite