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Praktischer Artenschutz: Amphibien, Reptilien, Ameisen, Vögel, Fledermäuse 

AuftraggeberLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
OrtBrandenburg
Art der LösungLandschaftsgestaltung
ProjektartenNaturschutz
Kompetenzen

Im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung erfolgt die fachlich korrekte Umsetzung bzw. Umsetzungskontrolle von artenschutzrechtlichen Vorgaben. Diese dienen der Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie dem Schutz von wertgebenden Arten und geschützten Biotopen. Die Konflikte können sich dabei aus dem Bau, dem Betrieb oder der Anlage selbst ergeben.

Amphibien- und Reptilienschutz

Das Baufeld wird vor Beginn der Bauarbeiten von der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) auf das Vorkommen von geschützten Amphibien- und Reptilienarten sowie auf geeignete Habitatstrukturen überprüft. Beim Auffinden von geschützte Arten werden Schutzmaßnahmen wie z. B. das Aufstellen von Amphibienschutzzäunen oder das Absammeln der Eingriffsflächen mittels Hand- und Kescherfang sowie die Umsetzung in geeignete Ersatzhabitate durchgeführt. Ein wichtiger Bereich der Amphibien- und Reptilienschutzmaßnahmen ist die Kontrolle des fachgerechten Aufbaus und die Unterhaltung der aufgestellten Schutzzäune. Diese verhindern ein Einwandern geschützter Amphibien und Reptilien in den Bereich der Baustelle. Neben der Lageplanung werden die Zäune auch regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft. Gegebenenfalls erfolgt die Reparatur der beschädigten Schutzzäune.

Eine weitere Aufgabe der ÖBB zum Schutz von Amphibien stellt die Kontrolle der Eingriffsfläche auf Kleingewässer und deren Schutz dar. Die Kleingewässer dienen den Amphibien als Fortpflanzungs- und Lebensstätte und sind für den Erhalt der lokalen Population sehr wichtig. Bei einer Beeinträchtigung von Kleingewässern durch Baumaßnahmen werden diese meist an einer anderen Stelle in der Nähe als Ersatzmaßnahme neu angelegt. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Erhöhung der Strukturvielfalt der Landschaft werden beispielsweise Totholz- und Stubbenhecken sowie Findlingshaufen angelegt.  Die IPROconsult GmbH berät bei der passenden Standortwahl und kontrolliert die fachgerechte Ausführung dieser Maßnahmen.

Ameisenschutz

Die Grundvoraussetzung für die fachgerechte Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang des Ameisenschutzes ist die Kontrolle der Flächen, insbesondere von Waldflächen, auf vorhandene Ameisennester. Hierfür wird die Eingriffsfläche systematisch abgegangen und vorhandene Nester dokumentiert und kartiert. Dabei ist zu klären, ob gesetzlich geschützte Ameisenarten von dem Vorhaben betroffen sind. Grundsätzlich sind alle „hügelbauenden“ Arten, außer der Blutroten Raubameise, sowie die Nester besonders geschützt. Je nach Bauvorhaben sind eine Umsetzung des Nestes oder Schutzmaßnahmen wie die Absperrung des Nestes als Bautabuzone oder durch eine Nestschutzhaube notwendig. Die Umsetzung erfolgt durch einen ausgebildeten Ameisenheger und ist ohne Ausnahmegenehmigung von Februar bis April möglich. Nach diesem Zeitraum ist bei der zuständigen Naturschutzbehörde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §44 BNatSchG zu beantragen. Die IPROconsult GmbH setzte im vergangenen Jahr zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ameisenschutz um.

Vogelschutz

Der Schutz einheimischer europäischer Wildvögel, einschließlich ihrer Eier, Nester und Lebensräume, ist in der EG-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) verankert. Vögel sind außerdem, wie alle wild lebenden, besonders und streng geschützten Tiere, gemäß §44 BNatSchG gegen Nachstellen, Fang, Verletzung oder Tötung geschützt. Auch erhebliche Störungen während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten sowie die Zerstörung, Entnahme oder Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind nicht zulässig.

Eine wesentliche Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überprüfung des Eingriffsbereiches auf Brut-, Nist- und Lebensstätten sowie Vorkommen geschützter Arten. Hierbei spielt die Kontrolle der betroffenen Flächen oder Gebäude auf geeignete Habitatstrukturen sowie Vorkommenshinweise (Kot, Federn, Gewölle eine entscheidende Rolle. Nur selten sind die Tiere selbst deutlich zu erkennen. In Abhängigkeit der Ergebnisse erfolgt die Festlegung von operativen Maßnahmen. Das sind beispielsweise die Anordnung eines Schutzradius um besetzte Niststätten oder die Kennzeichnung von Höhlenbäumen, welche nicht geholzt werden bzw. deren Höhlen herausgesägt und wiederverwendet werden.

Meist erfolgt der Ersatz für verlorengegangene Habitatstrukturen jedoch über das Anbringen von Nisthilfen an geeigneten Standorten in der Nähe des Eingriffsbereichs. Durch die ökologische Baubegleitung erfolgt dabei die Auswahl geeigneter Nisthilfen und die Festlegung der Standorte sowie die Anbringung und ggf. ein Monitoring und die Pflege der Nistkästen.

Fledermausschutz

Die Habitatansprüche von Fledermäusen sind im Jahresverlauf bei vielen Arten und in Abhängigkeit ihres Geschlechtes variabel. Ein vorausschauendes Bewerten möglicher Beeinträchtigungen von Fledermaushabitaten durch das Vorhaben hinsichtlich des Bauzeitverlaufes ist daher besonders wichtig. Da Fledermäuse als nachtaktive und versteckt lebende Tiere in der Regel nicht in Form aktiven Flugverhaltens nachgewiesen werden können, ist die Kenntnis ihrer Lebensweisen und damit möglicher Habitate notwendig. Die Flächenbegehungen erfordern daher ein besonders aufmerksames Suchen nach Vorkommenshinweisen, wie zum Beispiel Fraßspuren, Insektenflügel oder Kotspuren. Neben der Kontrolle von Baumhöhlen und -spalten bei geplanten Holzungsmaßnahmen werden zum Abbruch vorgesehene Gebäude, inklusive der verbliebenen Einrichtungsgegenstände, auf potenzielle Habitate bzw. Artvertreter kontrolliert. Bei Bedarf wird für schlecht einsehbare Baumhöhlen und -spalten eine Endoskopkamera genutzt.

Die IPROconsult GmbH verfügt über Erfahrung bei der Flächenbegehung und -bewertung hinsichtlich des Fledermausschutzes. Die Ökologische Baubegleitung berät zudem bei der Wahl geeigneter Standorte für Fledermauskästen bzw. bringt sie selbst an, unterhält und kontrolliert sie auf Besatz.

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